Das Recht auf Reparatur mit Leben füllen

Das «Recht auf Reparatur» möchte garantieren, dass alle Menschen Zugang zur Reparatur haben. Hier erfährst du, was dies konkret bedeutet.

Seit Jahren zeigen verschiedene Umfragen, dass sich die Konsumentinnen und Konsumenten langlebige und nachhaltige Produkte und Alltagsgegenstände wünschen. Denn viele Gegenstände und Geräte lassen sich leider allzu oft nicht reparieren: Ersatzteile sind nicht verfügbar, die Produkte sind verklebt oder verschweisst statt geschraubt oder sie sind derart konzipiert, dass sie gar nicht repariert werden können. Der Konsumentenschutz verlangt deshalb schon seit über 15 Jahren, dass auf den angebotenen Produkten deklariert wird, ob und wie einfach sie reparierbar sind und ob Ersatzteile zur Verfügung stehen.

Die Schweiz hat starken Nachholbedarf in Bezug auf die Reparierbarkeit von Produkten. Insbesondere bei Elektronikgeräten ist der Ersatzteilemarkt völlig intransparent, weshalb Konsumentinnen und Konsumenten oftmals gezwungen sind, neue Geräte zu kaufen, statt alte zu reparieren. Der Konsumentenschutz fordert schon seit Jahren alle Akteure auf, Konsumgüter so zu konstruieren, dass sie länger halten und besser repariert werden können.

Mehr Informationen zur Reparatur und Repair Cafés findet ihr auf der Konsumentenschutz-Webseite.