Das Recht auf Reparatur in der Schweizer Politik

Die Schweiz machte lange keine Anstalten, das Recht auf Reparatur politisch zu fördern. Das Schlagwort «Kreislaufwirtschaft» hat etwas Bewegung in die Sache gebracht. Etwas!

Für die Reparierbarkeit von Produkten interessierte sich in Bundesbern bis vor kurzem kaum jemand. Noch 2019 wollte das Parlament von einem Bericht zur «Reparaturfreundlichkeit» nichts wissen. Die damalige Konsumentenschutz-Präsidentin, Prisca Birrer-Heimo hatte die Verbesserung und Kennzeichnung von Reparaturfreundlichkeit von Produkten gefordert – zunächst ohne Erfolg. 2020 dann entschied die zuständige Kommission das Umweltschutzgesetz zu revidieren und um die Kreislaufwirtschaft zu ergänzen. Die finale Version des Gesetzes wurde nun in der Sondersession im Mai 2023 im Nationalrat beraten – und die Entscheidungen kommen einer kleinen Revolution gleich.

Erstens wurde im Gesetz explizit verankert, dass die Reparatur ein zentrales Element der Kreislaufwirtschaft ist. Die Reparaturfähigkeit soll gefördert werden, insbesondere sollen Ersatzteile verfügbar sein und die Produkte reparierbar konstruiert werden. Zweitens müssen die Konsumentinnen besser über die Nachhaltigkeit von Produkten informiert werden. Eine Minderheit der Kommission möchte sogar explizit einen «Reparatur-Index» einführen. Einen solchen Index kennt Frankreich bereits.

2021 führte unser westliches Nachbarland einen «Indice de réparabilité» ein. Dieser beruht auf fünf Kriterien, etwa ob ein Produkt zerlegt werden kann und ob Ersatzteile verfügbar und bezahlbar sind. Jedes Produkt wird anhand dieser Kriterien bewertet und erhält entsprechend Punkte. Je höher die Punktezahl, desto einfacher ist der Gegenstand zu reparieren. Ähnlich wie bei der Energie-Etikette ist der Reparatur-Index mit Farbstufen hinterlegt, wobei rot für ungenügende und grün für gute Reparierbarkeit steht. Ein solches System könnte von der Schweiz problemlos übernommen werden.

Leider gibt es einen Wermutstropfen: Im Anbetracht des knappen Abstimmungsresultates im Nationalrat ist höchst unsicher, ob die Vorlage wie geplant durchkommt. Und selbst wenn das Parlament das Gesetz annimmt, so ist noch nicht klar, was davon auch umgesetzt wird. Der Bundesrat kann selbst bestimmen, ob er dazu Ausführungsbestimmungen erlässt. Der Konsumentenschutz wird sich deshalb weiterhin engagiert für das Thema einsetzen und auf der Webpage berichten.