Das Recht auf Reparatur in der Schweizer Politik

Zuletzt aktualisiert: 20.08.2024
Die Schweiz machte lange keine Anstalten, das Recht auf Reparatur politisch zu fördern. Die Bewegung und Aktivitäten zur Kreislaufwirtschaft haben etwas Bewegung in die Sache gebracht. Seit 2024 wird die Reparatur explizit im Umweltschutzgesetz aufgeführt.

Für die Reparierbarkeit von Produkten interessierte sich in Bundesbern bis vor kurzem kaum jemand. Noch 2019 wollte das Parlament von einem Bericht zur Reparaturfreundlichkeit nichts wissen. Die damalige Konsumentenschutz-Präsidentin Prisca Birrer-Heimo hatte die Verbesserung und Kennzeichnung von Reparaturfreundlichkeit von Produkten gefordert – zunächst ohne Erfolg. 2020 entschied die zuständige Kommission, das Umweltschutzgesetz USG zu revidieren und die Kreislaufwirtschaft aufzunehmen. Die finale Version des Gesetzes wurde im Frühjahr 2024 angenommen. Die Entscheidung kommt einer kleinen Revolution gleich.

Die wichtigsten Elemente der USG-Revision

Im Artikel zum Reparieren legte das Parlament folgende Schwerpunkte:

  • Neu kann der Bund Anforderungen bezüglich der Lebensdauer von Produkten erlassen.
  • Die Reparatur wird explizit als ein zentrales Element der Kreislaufwirtschaft verankert. Die Reparaturfähigkeit soll gefördert werden, insbesondere sollen Ersatzteile verfügbar sein und die Produkte so konstruiert werden, dass sie repariert werden können.
  • Den Konsumentinnen soll eine «einheitliche, vergleichbare, sichtbare und verständliche Kennzeichnung und Information» über die Nachhaltigkeit von Produkten zur Verfügung gestellt werden.
  • Ein Reparatur-Index kann eingeführt werden. Dieser zeigt den Konsumentinnen und Konsumenten beim Kauf an, wie einfach ein Produkt repariert werden kann. Frankreich kennt bereits einen solchen Index.

Reparatur-Index als Teil der Lösung

Für die Konsumentinnen wird vor allem der Reparatur-Index eine gewaltige Veränderung bringen. 2021 führte unser westliches Nachbarland einen «Indice de réparabilité» ein. Dieser beruht auf fünf Kriterien, etwa ob ein Produkt zerlegt werden kann und ob Ersatzteile verfügbar und bezahlbar sind. Jedes Produkt wird anhand dieser Kriterien bewertet und erhält entsprechend Punkte. Je höher die Punktezahl, desto einfacher ist der Gegenstand zu reparieren. Ähnlich wie bei der Energie-Etikette ist der Reparatur-Index mit Farbstufen hinterlegt, wobei rot für ungenügende und grün für gute Reparierbarkeit steht. Ein solches System könnte von der Schweiz problemlos übernommen werden.

Umsetzung entscheidend

Das Parlament hat die Vorlage im Frühjahr 2024 verabschiedet. Leider gibt es einen Wermutstropfen: Es ist nicht klar, was davon auch umgesetzt wird. Da (fast) alle Vorgaben als Kann-Formulierungen ausgestaltet sind, kann der Bundesrat selbst bestimmen, ob er dazu Ausführungsbestimmungen erlässt. Der Konsumentenschutz wird sich deshalb weiterhin engagiert für das Thema einsetzen und auf der Webseite regelmässig berichten.