Europa macht vorwärts beim Recht auf Reparatur

Europa ist ein Hotspot der weltweiten Repair-Café-Bewegung. Ein positiver Nebeneffekt: Die Europäische Union (EU) macht Vorwärts in Punkto Reparierbarkeit. Die Reparatur wird somit als wichtiger Teil einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft anerkannt.

Europa kann getrost als Reparatur-Hotspot bezeichnet werden. Dies hat insbesondere auch mit den Repair Cafés zu tun, die 2008 in Holland das erste Mal durchgeführt wurden. In Deutschland und Österreich koordiniert heute eine gemeinnützige Stiftung das Netzwerk für Reparatur-Initiativen – aktuell liegt die Anzahl der aktiven Initiativen in Deutschland bei über 2000.

Es ist darum auch nicht verwunderlich, dass insbesondere die EU bei Richtlinien und Verordnungen vorwärts macht. Im März 2024 haben sich das Europäische Parlament und die Mitgliedländer auf neue Regeln für das Recht auf Reparatur geeinigt. Konkret sollen Verbraucherinnen eine einfachere und kostengünstigere Reparatur verlangen können und Hersteller verpflichtet werden, öffentliche Angaben über ihre Reparaturleistungen zu machen. Ausserdem werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, Reparaturen mit weiteren Massnahmen, wie beispielsweise Reparaturgutscheinen oder Reparaturfonds, zu fördern. Zudem gibt es neu auch eine europäische Reparaturplattform, die es Verbraucherinnen erleichtern soll, passende Reparaturwerkstätten zu finden.

Auch in der Schweiz kommt Bewegung in die Kreislaufwirtschaft: Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes erhielt die Förderung der Reparatur als Teil der Kreislaufwirtschaft endlich eine Gesetzesgrundlage. Produkte werden künftig einfacher zu reparieren und somit nachhaltiger. Umfangreichere Informationen über die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft und der Reparatur auf europäischer Ebene findet ihr auf der Webseite des Konsumentenschutzes.