Garantie und Gewährleistungsrecht

Zuletzt aktualisiert: 20.08.2024
Die Garantie ist nicht nur ein elementares Recht aller Konsumentinnen und Konsumenten, sie kann auch zur Reparaturkultur beitragen.

Mit Garantie meinen wir meistens das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Dieses ist im Obligationenrecht geregelt. Konkret bedeutet es: Wird die gekaufte Sache mit einem Mangel geliefert oder geht sie bei ordnungsgemässem Gebrauch kaputt, gelten bestimmte Regeln. So kann die Konsumentin vom Kaufvertrag zurücktreten und erhält das Geld zurück, oder sie kann eine Reduktion des Kaufpreises oder einen Austausch verlangen. Aber Achtung: Die gesetzliche Gewährleistung kann vertraglich abgeändert oder sogar ganz gestrichen werden. Umfangreiche Informationen zur Garantie und was diese genau beinhaltet ist in diesem Online-Rategeber des Konsumentenschutzes nachzulesen.

Die Garantie, der Hebel für die Reparaturförderung

Die Garantie wird von vielen Organisationen, aber auch vom Bund als zentraler Schalthebel für eine längere Lebensdauer und die Reparierbarkeit von Produkten angesehen. Es ist klar: Je länger der Produzent für allfällige Mängel an seinen Produkten geradestehen muss, desto wertiger werden diese hergestellt und desto länger sind auch Ersatzteile verfügbar. Aus diesem Grund schreiben manche EU-Länder bis zu sechs Jahren Garantie vor. In der Schweiz beträgt diese Frist nur zwei Jahre. Der Konsumentenschutz fordert darum schon seit 2013 eine deutlich längere Garantiefrist.