Seit Jahren zeigen Umfragen, dass sich die Konsumentinnen langlebige und nachhaltige Produkte und Alltagsgegenstände wünschen. Denn viele Gegenstände und Geräte lassen sich leider nicht reparieren: Ersatzteile sind nicht verfügbar oder so konzipiert, dass sie gar nicht repariert werden können, weil Gehäuse verklebt oder verschweisst statt geschraubt sind. Der Konsumentenschutz verlangt deshalb schon seit über 15 Jahren, dass auf den angebotenen Produkten deklariert wird, ob und wie einfach sie reparierbar sind und ob Ersatzteile zur Verfügung stehen.
Reparatur als Teil der Kreislaufwirtschaft
Die Schweiz hat starken Nachholbedarf in Bezug auf die Reparierbarkeit von Produkten. Insbesondere bei Elektronikgeräten ist der Ersatzteilemarkt völlig intransparent, weshalb Konsumenten oftmals gezwungen sind, neue Geräte zu kaufen. Der Konsumentenschutz fordert schon seit Jahren alle Akteurinnen auf, Konsumgüter so zu konstruieren, dass sie länger halten und besser repariert werden können. Auch dank dem Engagement der Repair Cafés und des Konsumentenschutzes ist es gelungen, Bewegung in das Thema „Kreislaufwirtschaft“ zu bringen. Seit 2024 existiert ein neues Umweltschutzgesetz, das die Reparatur ausdrücklich erwähnt. Mehr Informationen dazu findet ihr in diesem Artikel oder auf der Konsumentenschutz-Webseite.
Ein Recht auf Reparatur?
Verschiedene Organisationen fordern schon seit langem ein „Recht auf Reparatur“, sei dies Greenpeace in der Schweiz oder die europäische NGO „right to repair“. Die folgenden drei Punkte stehen im Vordergrund:
- Reparierbare Produkte fördern;
- Zugang zu Ersatzteilen und technischen Informationen ermöglichen;
- Reparierbarkeit auch kulturell unterstützen, z.B. durch Sensibilisierungskampagnen.
Der Konsumentenschutz engagiert sich zusammen mit den Repair Cafés schon lange für die Umsetzung dieser drei Anliegen. Auf der Seite des Konsumentenschutzes findet ihr mehr Informationen hierzu.